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Dieses Thema hat 6 Antworten
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 Regionalflughafen Memmingerberg (themenbezogen, z.Z. nur lesen)
Flugplatzgegner Offline

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Beiträge: 61

06.08.2003 17:42
Endlich mal ein erfreuliches Gerichtsurteil Zitat · Antworten
Die 10. Zivilkammer des Bonner Landgerichts hat erstmals einen Anspruch auf Schadensersatzforderungen wegen Fluglärms anerkannt.

Das Ehepaar aus Lohmar, welches die Flughafenbetreiber des Flughafens Köln-Bonn bereits 1999 verklagt hat, forderte umgerechnet knapp 70.000 Euro für Wertminderung und Lärmschutz, da das Grundstück bei Westwind von Maschinen, die auf der Querwindbahn landen, überflogen wird.

Die Richter konnten sich im November 2002 und Dezember 2003 selbst von der Lärmbelästigung überzeugen; den Lärm in der sonst ruhigen Gegend empfanden die Richter als "schlicht unerträglich".

So, und da wollen uns die Flughafenbefürworter weiterhin für dumm verkaufen und behaupten nach wie vor steif und fest, daß man von einem Flughafen angeblich nichts mitbekommt??? Die Richter sind wohl am ehesten unparteiisch und objektiv.

Viele Grüße
Flugplatzgegner

Rose19 Offline

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Beiträge: 18

07.08.2003 15:28
Endlich mal ein erfreuliches Gerichtsurteil Zitat · Antworten
Ich glaube das Sie sich darüber freuen, doch glaube ich auch, das drüber noch nicht das letzte Wort gesprochen sein wird und die die bezahlen sollen, werden dieses Urteil nicht einfach so hin nehmen. Also würde ich mit der Frued noch etwas warten, auch wenn es erstmal aus sieht als würde da Jemann auf Ihrer Seite sein. Abgesehen davon, Richter sind auch nur Menschen!

Flugplatzgegner Offline

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Beiträge: 61

08.08.2003 19:28
Endlich mal ein erfreuliches Gerichtsurteil Zitat · Antworten
Hallo Rose,

ja - Richter sind auch nur Menschen - Menschen, die denken und in diesem Fall vor allem hören können ;-)

Tja, und es gab schon so einige, die ein ihnen nicht genehmes Gerichtsurteil schlucken mußten - und da werden Flughafenbetreiber keine Ausnahme sein. Auch wenn die Flughafenbetreiber in Berufung gehen - dann heißt das noch lange nicht, daß sie auch gewinnen. Und ob - das wird sich erst noch zeigen.

Aber da Sie jetzt ja anscheinend wieder Zeit zum Antworten haben, könnten Sie doch auch erstmal die beiden noch offenen Postings beantworten, meinen Sie nicht auch? ;-) - oder fällt Ihnen dazu noch immer nichts ein?

Gruß Flugplatzgegner

Flugplatzgegner Offline

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Beiträge: 61

11.08.2003 09:01
Endlich mal ein erfreuliches Gerichtsurteil Zitat · Antworten
Ach ja, noch was ...
Sie selbst haben doch die These aufgeworfen, daß man von einem Verkehrsflughafen angeblich "nichts mitbekommt". Wären Sie dann bitte so freundlich, mir zu erklären, wieso sowohl Richter und auch Sachverständige den Lärm für die Anwohner eines Verkehrsflughafens als "schlicht unerträglich" bezeichnen? Machen Fllieger in Köln mehr Lärm als in Memmingen? *g* Richter - und insbesondere natürlich auch Sachverständige - haben nämlich objektiv zu urteilen.

Gruß Flugplatzgegner

Rose19 Offline

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Beiträge: 18

12.08.2003 17:01
Endlich mal ein erfreuliches Gerichtsurteil Zitat · Antworten
Was ich noch in Ihrem Bericht vermisse ist, wo das ganze nach zu lesen ist. Es ist leicht etwas ins Netz zu schreiben ohne möglichkeit der Überprüfung. Somit kann jeder das Urteil interpretieren wie man es will. Ich habe leider noch nirgends was gefunden, wo ich es hätte nach lesen können.
Solange steht für mich die Aussage mit einem Fragezeichen!!!

Flugplatzgegner Offline

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Beiträge: 61

13.08.2003 21:27
Endlich mal ein erfreuliches Gerichtsurteil Zitat · Antworten
Hallo Rose,

selbstverständlich kann ich Ihnen mitteilen, wo Sie das Urteil finden (wobei ich erwähnen möchte, daß die Möglichkeit der Überprüfung durchaus auch bisher gegeben gewesen wäre, da ich angegeben habe, welches Gericht - und sogar welche Kammer - das Urteil gefällt hat):

Aktenzeichen 10-O-505/99, Bonner Landgericht
Sicherlich gibt Ihnen der Pressesprecher des Landgerichts, Herr Daniel Radke, hierzu detaillierte Auskunft.

Über das Urteil wurde z.B. vergangene Woche in den regionalen Tageszeitungen berichtet - unter anderem im Leverkusener Anzeiger vom Dienstag vergangener Woche.

Tja, jetzt habe ich Ihre Frage beantwortet, jetzt bin ich gespannt, ob auch Sie einmal meine Fragen beantworten ;-)

Gruß Flugplatzgegner

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