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01.04.2011 14:38
AAP beantragt Änderung im LEP Zitat · Antworten

Bereits im Jahr 2003 wurde die Einrichtung eines Flughafens am ehemaligen Fliegerhorst Memmingerberg in den Landesentwicklungsplan (LEP) aufgenommen. Im LEP werden die Zukunftsziele politisch festgelegt. Darin heißt es:
"Bei ausreichender Luftverkehrsnachfrage für einen regionalen Verkehrsflughafen im Allgäu sollen auf dem als Schwerpunkt in Frage kommenden Flugplatz (Nachfolgenutzung des Militärflugplatzes Memmingerberg) Einrichtungen für den Instrumentenflugbetrieb sowie zur Abwicklung des gewerblichen Luftverkehrs, insbesondere eines Linien- und Charter-luftverkehrs, vorgehalten werden."
Die private Betreibergesellschaft des Allgäu Airport hat lt. MZ vom 29.3.11 nun eine Streichung der Formulierung "Bei ausreichender Luftverkehrsnachfrage" beantragt. Das verwundert, hört und liest man doch allenthalben vom "Steigflug" und der "Erfolgsgeschichte" des Flughafens. Demnach brauchen sich die Betreiber ja wohl keine Sorgen um die Existenz des Airports zu machen, auch wenn diese Einschränkung im LEP steht. Oder sehen sie schlechte Zeiten voraus? Haben sie etwa doch nicht so viel Vertrauen zu ihrem nach eigenen Angaben "verläßlichsten Partner" Ryanair? FMM ist von Ryanair abhängig. Im Sommerflugplan 2011 entfallen mehr als 75% der planmäßigen Flugbewegungen und mehr als 70% der Linien auf die Iren. Sollte es hier einmal zu einem großen und anhaltenden Einbruch der Passagierzahlen kommen, wäre der Airport ohne die besagte Formulierung im LEP festgeschrieben Alle Optionen würden dadurch zumindest erschwert. Deshalb muß diese Einschränkung bestehen bleiben.

Im gleichen Artikel korrigiert die MZ aufgekommene Gerüchte über eine Kooperation des Münchener Flughafens mit dem Allgäu Airport. Angeblich hätte FMM bei evtl. Kapzitätsproblemen in MUC als Ausweichflughafen dienen sollen. Ein Sprecher des Münchener Flughafens stellte klar:"Wir hatten und haben kein Interesse, uns zu engagieren."

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