ich kann mich täuschen, aber unterstellen lasse ich mir nichts. wie naja schon erwähnt, wenn sie es genauer wissen, dann nennen sie die fakten. zumal war das eine indirekte frage ...
@ APXX
Sorry, wenn es sich nach Unterstellung anhörte. Es waren definitiv 40 Gäste, warst halt beim Zählen abgelenkt.Kommt vor.
@Naja
Ich bin kein APA Schreiber. Aber ich habe dir eine Steilvorlage geliefert, um die Auslastung auszurechnen. Nun kann man wieder das alte Spiel spielen; was ist besser? ne hohe Auslastung mit günstigen Flugpreisen wie von dir angeprangert. Oder teure Preise und (vielleicht) kostendeckend bei nicht so hoher Auslastung.
Wissen wird man es in einem Jahr. Aber jetzt ist erst mal EM.
ich dachte mir, weil APXX schrieb er war für den Berlin Flug vor 2 Tagen am Zaun zusammen mit einem Herrn beim Zählen. So entweder kennst du die Zahlen weil du auf die Daten der APA Zugriff hast oder du hast Sie auch gezählt.
Nun weil Du dir so sicher warst, dachte ich du hast dies aus einer internen Datei der APA (wo wohl nur MA Zugriff haben).
Meine Schlussfolgerung...grins
Sei es wie es will, du hast Recht jetzt ist EM.
Bezüglich EM hieß es auch mal von der APA die Flüge nach Lemberg wurden eingestellt um die Runway dort für die EM umzubauen, deshalb die Einstellung.
Nun sind wir beinahe Halbzeit der EM und von der Aufnahme der Wizzair nach Lemberg hört man nichts mehr.
Ich glaube das Geschwätz der Verantwortlichen beim Flughafen schon Lange nicht mehr......
Auslagern – geht das so einfach? Schließlich bestimmen die Airlines, welches Ziel sie anfliegen wollen. Die Maschinen dann mal eben zu einem anderen Airport zu schicken wird auch bei den Passagieren auf wenig Verständnis stoßen.Vom entgangenen Geld für den Flughafen ganz zu schweigen. Aber angenommen, MUC könnte da was entscheiden und es wären tatsächlich Auslagerungen nötig. Ich vermute, dass dann eher Nürnberg fällig wäre. Dort läuft es auch längst nicht so wie es soll. Bei beiden Airports ist der Freistaat beteiligt (MUC 51%, NUE 50%). Und der wird wohl versuchen, erstmal "seine" Airports zu bedienen. Ob es wirklich so kommen könnte steht in den Sternen. Auch in Lagerlechfeld sind schon Begehrlichkeiten erwacht, siehe z.B. www.youtube.com/watch?v=Nn8ho6bdGL4 . Wenn dort tatsächlich was entsteht, wird alles, worüber heute spekuliert wird, über den Haufen geworfen. Abgesehen davon wäre es ein neues Beispiel für den herrschenden Flughafenwahn.
[quote=Nein Danke|p33228559]Wenn sich ein Provinzflughafen eine der längsten Bahnen (bitte keine neue Diskussion über die „Verlängerung“) in Deutschland in Verbindung mit der höchstmöglichen Tragfähigkeitsklasse gönnen will, wirft das Fragen auf.[/quote]
Vielleicht spekulieren sie ja doch darauf, ein Ausweichflughafen für München zu werden?
Um den Sachverhalt einer eventuellen Nutzungsänderung von Hallen, wie sie im Planfeststellungsantrag enthalten sind, abzuklären, wurden dem Luftamt Südbayern diesbezüglich Fragen gestellt:
„Eine Frage taucht im Zusammenhang mit der letztendlichen Nutzung der im Planfeststellungsantrag beantragten Flugzeughallen auf,- sollten diese genehmigt und errichtet worden sein.
Der Bedarf der Flugzeughallen wird damit begründet, dass es eine „Anfrage“ einer Firma gäbe, die in den Hallen Wartungsarbeiten/Umbauarbeiten an Flugzeugen durchführen wolle. Gesetz dem Fall, es wäre nicht möglich den Hallen (oder auch nur einer Halle) einer solchen Nutzung zuzuführen, sondern die Halle(n) würde(n) anderweitig genutzt werden wollen, z.B. als Cargohalle(n).
Dazu meine Fragen:
Bedarf es dazu einen gesonderten Planfeststellungsantrag oder überhaupt einen Antrag/Genehmigung irgendwelcher Art? Müsste eine Änderung der Nutzung dem Luftamt oder einer anderen Behörde überhaupt gemeldet werden? Wenn ein Antrag notwendig ist, bei welcher Behörde müsste er beantragt werden und welcher Antrag wäre für eine Nutzung von z.B. einer Cargohalle notwendig und wie hoch wären die Erfolgsaussichten, dass dieser Antrag genehmigt werden würde?“
Die Antwort vom Luftamt Südbayern (Ehinger) vom 18.06.2012 lautete:
„Grundsätzlich dürfen Hallen auf Flughäfen nur für luftfahrtaffine Zwecke genutzt werden. Sowohl die Nutzung zu Wartungs- als auch zu (Luft-)Frachtzwecken können grundsätzlich als luftfahrtaffine Nutzungen angesehen werden. Eine – an dieser Stelle jedoch noch nicht entschiedene und somit hypothetische – Planfeststellung umfasste bei der Nutzung der Hallen alle luftfahrtaffine Zwecke. … Eine andere Frage sind die bauordnungsrechtlichen Anforderungen bei Nutzungsänderungen; hierüber hat die untere Bauaufsichtsbehörde zu entscheiden. … “
Nach dieser Aussage könnten, nach positivem Bescheid der Planfeststellung, die geplanten Hallen jederzeit für Luftfracht, statt für Wartungszwecke genutzt werden, eine Genehmigung der unten Bauaufsichtsbehörde vorausgesetzt.