Könnt Ihr das bitte in einen anderen Strang verschieben? Ich schaue hier täglich
herein, um Aktuelles zum Thema Gerichtsverhandlung zu finden. [gruebel]
Wie lief den der gestrige Tag in München. Man hört und liest nichts mehr. War der
Nachtflug gar kein Thema mehr?
Vielleicht war jemand der Forumsmitglieder bei der Verhandlung anwesend und kann etwas mehr zum Ablauf schildern? Wäre interessant zu erfahren, inwieweit sich das mit dem Zeitungsartikel der Allgäuer Zeitung deckt.
Gegenüber einem Start vom tatsächlichen Bahnanfang, wie es mittels Backtracking vom Rollweg W aus auch jetzt schon praktiziert wird, gibt es ja keinen Unterschied.
Gruß
Danke für die Info! Ich verstehe, dann aber nicht, warum die Start-/Landebahn ursprünglich nur mit einer Länge von 2401 Metern genehmigt wurde. Was wurde geändert, so dass die Bahn heute auf ca. 3000 Metern genutzt werden kann?
Zitat von Silenzio im Beitrag #19 Was wurde geändert, so dass die Bahn heute auf ca. 3000 Metern genutzt werden kann?
Wie Du schon schriebst:
Zitat von Silenzio im Beitrag #11 Durch die Verlängerung der Bahn entfallen die jeweils 300 Meter langen Sicherheitsbereiche auf beiden Seiten.
Der Airport hatte beantragt, die jeweils 300m langen Stoppflächen der Runway zuzuschlagen, was im Zuge des Planfeststellungsbeschlusses auch genehmigt wurde. Angeblich hätte die bisher zur Verfügung stehende Länge der Bahn wegen der Höhenlage von FMM nicht ausgereicht, um Flüge zu weiter entfernten Zielen wie z.B. den Kanaren mit voller Zuladung starten zu lassen. Dafür wird aber schon recht lange nach Teneriffa geflogen. Wahrscheinlich plagt das schlechte Gewissen, daß die Stoppflächen bisher schon öfter zweckentfremdet wurden.
Insgesamt wurde in allen drei Zeitungsartikeln das „Stimmungsbild“ sehr gut wiedergegeben. An den ersten beiden Verhandlungstagen ließ sich durchaus eine gewisse „Tendenz“ des Vorsitzenden Richters feststellen, am Bedarf von Nachtflügen, wie in dem Gutachten ausgewiesen, zu zweifeln. Dies lag zum einen an den wenig plausibel vorgetragenen Ausführungen des Prognosegutachters von Intraplan (dem Richter schienen sie zu unverständlich und zu wenig konkret) und zum anderen an dem fachlich und rhetorisch sehr guten Vortrag unseres Gutachters F. Eine Infragestellung des gesamten Prognosegutachtens erfolgte durch Prof. B. Er zeigte die eklatanten Schwachstellen des Gutachtens auf (u. a. dass mit zu optimistischen „Eingangsdaten“ gerechnet wurde). Der Richter wollte oder konnte ihm jedoch nicht so recht folgen ... Am dritten Verhandlungstag zeigte sich von Beginn an, dass die Gegenseite und die Richter auf der gleichen „Linie“ fuhren (ich würde sagen, sie waren „eingestellt“). Die Bürgermeisterin von Westerheim, Frau B., erläuterte sehr ausführlich, gerade im Hinblick auf Nachtflug, die Problematik für ihr Dorf, doch der „Geist“ für Verständnis schien dem Richter am dritten Verhandlungstag abhandengekommen zu sein. Am Nachmittag kam, was kommen musste: Beim Thema Lärmphysik wurde Prof. Buchberger vom Oberlandesanwalt unterbrochen, da, nach Paragraf XYZ, für Beiträge Sachkenntnis vonnöten wäre, die Prof. Buchberger nicht besäße. Eine Diskussion darüber fand nicht statt – unser Anwalt brachte keine Gegenargumente an. Da Lärmphysik und Lärmmedizin eigentlich mein Thema gewesen wäre und unser Anwalt keinen Versuch unternahm, mich aufzurufen, waren die beiden Themenbereich „gegessen“. [Ich würde sagen, da besteht noch ein gewisser Diskussionsbedarf ...] Was die Ausführungen der persönlich Betroffenen anbelangt, sowie einen Review der Verhandlungstage, wird es von mir – kurz vor dem vierten Verhandlungstag – einen ironisch angehauchten Bericht in Tagebuchform geben. Den Link dazu werde ich noch posten. Wer sich für die Thematik „Kindeswohlgefährdung durch Fluglärm“ interessiert, dem sei ein Klick auf die Signatur empfohlen.
@ nyls: Vielen Dank für die Schilderung Ihrer Eindrücke vom 3. Verhandlungstag.
Es ist immer hilfreich über den Ablauf eines Gerichtstermins nicht nur aus den Medien zu erfahren, sondern auch von einer anderen dort anwesenden Person.
Erfreulich zu hören ist, wie ich finde, dass in allen drei Berichten das Stimmungsbild sehr gut wiedergegeben wurde. Das war nicht immer so und ist deshalb nicht selbstverständlich.
Jetzt heißt es hoffen und daumendrücken, dass der Richter sich am vierten Verhandlungstag und bei der Urteilsverkündung wieder etwas verständlicher und aufgeschlossener für die unsere Anliegen zeigt.
Ich befürchte, es sieht nicht gut aus. Die Gemeinde Westerheim ist laut Gericht garnicht zuständig, zum Schutz ihrer Bürger zu klagen. Wurde das denn vorher nicht überprüft, hat da der Anwalt keine Hinweispflicht gehabt?
Warum schreibt hier keiner?
Auch vom Vorstand kommt nichts.
Will endlich informiert werden. Bitte.
Vielleicht warst du Silenzio?
Bist weniger der treuen, verlässlichen und guten Schreiber.
Vermutlich bist Du vom Airport und willst hier nur Unruhe machen.
Noch ist keine Entscheidung getroffen und Herr Buchberger hat nochmal nachgelegt auch wenn der Beweisantrag wegen der falschen Prognose zur Fluggastentwicklung abgelehnt wurde. Soviel zu Recht und Gerechtigkeit. Das Gericht ist doch klar voreingenommen.
Hallo Riedwanderer,
Ich will nicht provozieren und bin auch nicht vom Airport?
Ich kann die Frage ja nicht tanzen wie ein Waldorfs Hüter (Spaß).
Bin gewohnt, dass ich direkt Frage. So what?
Knockout in der vierten Runde? – diesen Eindruck konnte man vom 4. Verhandlungstag bekommen ... Die 22 Beweisanträge des Klägeranwalts wurden übrigens abgelehnt, weil sie das Gericht als sog. „Ausforschungsbeweise“ einstufte.
Was dem Bericht in der Allgäuer Zeitung zum letzten Verhandlungstag noch hinzugefügt werden kann, sind zwei Äußerungen des vorsitzenden Richters. Sie betrafen die Finanzierung des Ausbauvorhabens und die Lärmthematik:
Der Richter hob hervor, dass nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts „nur unüberwindbarer finanzieller Schwierigkeiten“ in Bezug auf die Verwirklichung des Vorhabens maßgeblich seien. Insofern kommt den anstehenden Entscheidungen von Landkreisen und Städten bezüglich des Ankaufs von im Airport befindlichen Grundstücken und Immobilien eine nicht zu unterschätzende Rolle zu – insbesondere wird die Vorreiterrolle des Unterallgäus für andere Landkreise und Städte entscheidend sein. Inwiefern eine Ablehnung den Urteilsspruch am 14. Juli beeinflussen wird, ist spekulativ.
Zum Thema Lärm nahm er Bezug auf die an den Lärmmessstationen tatsächlich gemessenen Pegelwerten, die im Widerspruch zur Aussage vom Luftamt stehend, in nicht unerheblicher Anzahl über 85 db(A) liegen. Der Richter zitierte den von Gerichten angewandten Grenzwert zur Gesundheitsgefährdung von 19 mal 95 db(A) pro Tag – und dieser sei im vorliegenden Fall nicht überschritten. Da bei dieser Feststellung nicht zwischen Babys, Kindern und Erwachsenen unterschieden wird, betrachte ich sie in Hinblick auf die höhere Schutzwürdigkeit von Kindern, für nicht verfassungskonform.
Kindeswohlgefährdung durch Fluglärm | Streitschrift
Die 22 Beweisanträge des Klägeranwalts wurden übrigens abgelehnt, weil sie das Gericht als sog. „Ausforschungsbeweise“ einstufte.
Da muss man sich fragen, warum hat unser Anwalt nicht diese Kenntnis.
Wenn ein oder zwei Beweisanträge abgelehnt werden könnte ich noch verstehen. Aber alle 22.
War die Vorbereitung und Argumentation nicht ausreichend?
Hierzu würde ich gerne vom Verein eine Stellungnahme hören.