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Dieses Thema hat 86 Antworten
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Silenzio Offline

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Beiträge: 211

07.02.2016 08:57
#46 RE: Beginn der Gerichtsverhandlung Zitat · Antworten

Lieber Leise, wenn Du den Planfeststellungsbeschluss gelesen hättest, dann wären auch Dir einige fragwürdige Punkte aufgefallen z.B. das von Dir selbst zitierte, fehlerhafte Gutachten als Grundlage, nach dem bereits im vergangen Jahr die Passagierzahl deutlich über 1 Million hätte liegen sollen. Auch wurde nicht plausibel dargelegt warum die Gewinnerzielungsabsicht von ausländischen Billigfluggesellschaften höher bewerte wird, als das Recht der Anwohner auf Nachtruhe.

Besonders perfide finde ich in diesem Zusammenhang, dass eine Revision nicht zugelassen wurde, obwohl das Urteil eine ziemliche Bedeutung hat. Es ist für mich ein Zeichen von Arroganz des Gerichts und ein Glaube an die eigene Unfehlbarkeit.

Leise Offline

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Beiträge: 175

07.02.2016 18:00
#47 RE: Beginn der Gerichtsverhandlung Zitat · Antworten

Hallo Silenzio,

dann Antworte ich dir einfach mal aus dem VGH Urteil:

32
Vor diesem rechtlichen Hintergrund geht der Einwand der Kläger, die bauliche Erweiterung der Start- und Landebahn sei nicht erforderlich, weil die für den Planfall 2025 prognostizierte Zahl von Passagieren und Flugbewegungen auf der bestehenden Bahn abgewickelt werden könnte, fehl. Denn die Planrechtfertigung ergibt sich, wie oben dargelegt, bereits aus flugbetrieblichen Sicherheitsgründen, die aus den ICAO-Vorgaben resultieren. Der für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall (2025) prognostizierte Luftverkehrsbedarf spielt für die Notwendigkeit der baulichen Erweiterung der Start- und Landebahn keine Rolle (PFB C III 2.1., 2.1., 1.2, S. 156).

Somit spielt das Gutachten keine Rolle.

33
2. Hinsichtlich der Planrechtfertigung der planfestgestellten Erweiterungsmaßnahmen kommt es deshalb auf die Luftverkehrsprognose von ... ... GmbH vom 20. April 2011 (Luftverkehrsprognose 2020/2025 für den Allgäu-Airport-Memmingen - nachfolgend: LVP I. 2011) nicht entscheidungserheblich an. Auch die Gutachterin stellt aber klar, dass Hauptzweck dieses Gutachtens nicht die Rechtfertigung des Ausbaus des Verkehrsflughafens ist. Vielmehr gehe es in erster Linie darum, zutreffende Inputdaten für die lärmphysikalischen Berechnungen zur Verfügung zu stellen (vgl. z. B. Stellungnahme von I. ... GmbH vom 22.5.2015, S. 20).

Das Gericht entscheidet anhand von Gesetzen. Wenn du dir die Urteilsbegründung durch lesen würdest, kannst du das auch feststellen. Es ist deshalb kein Zeichen von Arroganz. Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik.

Aber gut, wenn einer der Kläger andere Meinung ist, so soll er es doch probieren. Nur er wird scheitern.

Leise Offline

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Beiträge: 175

07.02.2016 22:36
#48 RE: Beginn der Gerichtsverhandlung Zitat · Antworten

Zitat von Silenzio im Beitrag #46
Lieber Leise, wenn Du den Planfeststellungsbeschluss gelesen hättest, dann wären auch Dir einige fragwürdige Punkte aufgefallen z.B. das von Dir selbst zitierte, fehlerhafte Gutachten als Grundlage, nach dem bereits im vergangen Jahr die Passagierzahl deutlich über 1 Million hätte liegen sollen. Auch wurde nicht plausibel dargelegt warum die Gewinnerzielungsabsicht von ausländischen Billigfluggesellschaften höher bewerte wird, als das Recht der Anwohner auf Nachtruhe.

Besonders perfide finde ich in diesem Zusammenhang, dass eine Revision nicht zugelassen wurde, obwohl das Urteil eine ziemliche Bedeutung hat. Es ist für mich ein Zeichen von Arroganz des Gerichts und ein Glaube an die eigene Unfehlbarkeit.



Lieber Silenzio,

ich habe den Planfeststellungbeschlusss und die Planfeststellungsunterlagen gelesen und verstanden. In der obrigen Antwort, wollte ich dir die Gründe dafür erleutern. Ich kenne aus beruflichen Gründen die Verfahren und Entscheidungen. Auch kenne ich die Haltung, die du hier gerne vertreten versuchst. Aber und da bist du in meine Augen jemand, der gerne alle Möglichkeiten die in unserem Rechtsstaat möglich sind auszunutzen versucht für seine persönlichen Vorteile. Aber wenn Entscheidungen bzw. Bürgerbegehren gegen deine persönliche Überzeugung ausgehen, bist du weder ein Demokrat noch hast du wesentliche Entscheidungen des Rechts verstanden. Dies belegt leider dein letzter Post.

Spiderman Offline

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Beiträge: 150

08.02.2016 17:09
#49 RE: Beginn der Gerichtsverhandlung Zitat · Antworten

Zitat von Leise im Beitrag #45
Jetzt sind ja auch die Prozesskosten bekannt:

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Doc...CookieSupport=1

Partei A bezahlt 60.000 Euro
Parbei B bezahlt 30.000 Euro
und die privaten Kläger zahlen jeweils 15.000 Euro.

Gesamt Wert: 165.000 Euro plus der Spass aus den Kosten des Bürgerentscheids. Denn Spass aus dem Bürgerentscheid darf natürlich der Steuerzahler begleichen. Es gab hier auch mal auf der Startseite einen Brief des neuen Vorsitzenden mit den Worten, es gibt keine guten Aussichten auf eine Revision.
Jetzt muss ein Klagehansel es noch genau wissen. Hoffentlich scheitert auch dieses. Die Kosten für den Klagespass aber bitte beim Kläger einfordern.

Jetzt könnte man aber auch mal anderst rum die Frage stellen? Ist die BI pleite? Oder ist die Kriegskasse immer noch irgend wie mit ein paar Euros voll?




Dein Niveau ist auch nicht mehr das, was es noch nie war . Die 165.000 Euro sind der Streitwert, nicht die Prozesskosten. Da spielst du hier ständig den Foren-Oberchecker und dann solche Schnitzer? Ts,Ts,ts...
Was soll eigentlich dauernd das herumreiten auf irgendwelchen Kosten? Als Retourkutsche auf einen zweistelligen Millionenbetrag für einen Provinzflughafen ist das ja nun reichlich unpassend. Der Prozess wird nicht aus Steuergeldern bezahlt, und das Bürgerbegehren ist ein normales Instrument unserer Demokratie - und die kostet nun mal Geld. Du solltest angesichts eigener Defizite, die auch an der Äusserung "Hoffentlich scheitert auch dieses" sichtbar werden, nicht anderen mangelndes Demokratieverständnis vorwerfen. Abgesehen davon fehlt dir eine weitere Hintergrundinfo: Falls die Nichtzulassungsbeschwerde durchgeht und es tatsächlich zu einer weiteren Verhandlung kommen sollte, wird es in dieser nur um den Teilbereich Nachtflug gehen. Der stellt für die Betroffenen durchaus eine starke Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität dar. Hier den Begriff Prozess-/Klagehansel ins Spiel zu bringen, ist an Arroganz und Unverschämtheit nur schwer zu überbieten. Gut - die Chancen sind gering. Für Aussenstehende ist es leicht, die Nase zu rümpfen, insbesondere wenn das Gerichturtei ihren eigenen Neigungen entgegenkommt. Aber die Nichtzulassungsbeschwerde ist ein völlig legitimes Mittel, und es gibt keinen Grund, wegen dessen Nutzung irgendjemanden madig zu machen. Zumal es hier nicht um Nachbars Gartenzwerge geht, sondern um massive Betroffenheiten. Aber das wirst du als eingefleischter FMM-Fanboy wohl kaum verstehen.

Leise Offline

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Beiträge: 175

08.02.2016 23:53
#50 RE: Beginn der Gerichtsverhandlung Zitat · Antworten

Oh je Spiderman. Es darf jeder die regulären und gültigen Regeln nutzen.

Zitat
Abgesehen davon fehlt dir eine weitere Hintergrundinfo: Falls die Nichtzulassungsbeschwerde durchgeht und es tatsächlich zu einer weiteren Verhandlung kommen sollte, wird es in dieser nur um den Teilbereich Nachtflug gehen



Dieser Bereich wurde schon im Planfeststellungsbeschluss reduziert. Das was der Airport wollt, hat er nicht bekommen. Und deswegen mäkel ich hier nicht rum.

Zitat
Dein Niveau ist auch nicht mehr das, was es noch nie war . Die 165.000 Euro sind der Streitwert, nicht die Prozesskosten. Da spielst du hier ständig den Foren-Oberchecker und dann solche Schnitzer? Ts,Ts,ts..

Naja was mein Nivea ist, sei mal dahin gestellt. Fest steht 165.000 Euro sind von den Streithanseln zu zahlen.

[quote][Der stellt für die Betroffenen durchaus eine starke Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität dar./quote] Was für eine Auswirkung? Du tust so als ob hier nie ein Airport war. Es gab immer einen Militärflughafen, dieser hatte wohl am Dienstende am Freitagmittag bis Sonntagabend Feierabend. Bis dahin gab es für alle Betroffende Lärmschutzmahßnahmen. Durch Lärmschutz oder Barzahlungen. Im letzten Planfeststellungsbeschluss wurde dies auch ageprangert. Der Airport muss Lärmschutzmaßnahmen zahlen bzw. Entschädigung. Wie auch früher der Militärplatz. Danke das du das immmer verschweigst.

Und es wurde auch am Wochenende geflogen mit entsprechenden Knall beim Erreichen der Schallgrenze. Falls dir das alles nicht passt, Gerichtsentscheidungen und gescheiterte Bürgerbegehren, dann zieh bitte in ein Land um, dass dir gefällt. Wenn dir ein Rechtsstaat nicht gefällt, dann gibt es weltweit ein paar schöne Diktaturen die dir vielleicht gefallen können.

Spiderman Offline

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Beiträge: 150

09.02.2016 21:32
#51 RE: Beginn der Gerichtsverhandlung Zitat · Antworten

Zitat von Leise im Beitrag #50
Fest steht 165.000 Euro sind von den Streithanseln zu zahlen.


Nochmal: Das ist falsch. Die 165000 Euro sind der Streitwert, die Grundlage zur Berechnung der Prozesskosten. Ich frage mich, was du hier abziehst. Bist du wirklich so ahnungslos und dazu hochgradig beratungsresistent? Dann solltest du besser die Finger von diesem Thema lassen. Oder erzählst du bewusst irgendwelche Märchen, aus welchen Gründen auch immer?

Zitat von Leise im Beitrag #50
Falls dir das alles nicht passt, Gerichtsentscheidungen und gescheiterte Bürgerbegehren, dann zieh bitte in ein Land um, dass dir gefällt. Wenn dir ein Rechtsstaat nicht gefällt, dann gibt es weltweit ein paar schöne Diktaturen die dir vielleicht gefallen können.


Richtig ist: Einer von uns beiden hat ein Problem damit, wenn Bürger ihre Rechte wahrnehmen, sei es die Anfechtung von Gerichtsurteilen oder die Durchführung von Bürgerentscheiden z.B. wegen der ach so hohen Kosten. Aber das bin sicher nicht ich. Solange du diese Bürger als „Streithansel“ bezeichnest oder in sonstiger Weise über sie herziehst, solltest du mit dem verbalen Holzhammer sehr vorsichtig sein. Schliesslich ist es ein Merkmal von Rechtsstaat und Demokratie, dass solche Rechte eingeräumt werden. Zur Erinnerung:

Zitat von Leise im Beitrag #50
Es darf jeder die regulären und gültigen Regeln nutzen.


Stimmt. Die Kläger tun nichts anderes.

Leise Offline

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Beiträge: 175

10.02.2016 22:53
#52 RE: Beginn der Gerichtsverhandlung Zitat · Antworten

Dann Antworte ich mal aus der Urteilsbegründung:

177
Die Kläger tragen als unterliegender Teil nach § 154 Abs. 1 VwGO die Kosten des Verfahrens gemäß ihrer jeweiligen Beteiligung an dem Rechtsstreit (§ 159 Satz 1 VwGO i. V. m. § 100 Abs. 2 ZPO). Es entspricht der Billigkeit, den Klägern auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, weil diese Anträge gestellt und damit ein Kostenrisiko übernommen hat (§ 154 Abs. 3, § 162 Abs. 3 VwGO). Diejenigen Kläger, die ihre Klage gemeinsam (insbesondere als Miteigentümer) erhoben haben, haften als Gesamtschuldner (§ 159 Satz 2 VwGO).

Beschluss:
183
Der Gesamtstreitwert wird auf 165.000 Euro festgesetzt.
184
Davon entfallen
185
- auf das Verfahren 8 A 13.40037 60.000 Euro
186
- auf das Verfahren 8 A 13.40038 30.000 Euro
187
- auf die Verfahren 8 A 13.40039, 8 A 13.40040,
188
8 A 13.40041, 8 A 13. 40042 und 8 A 13.40044
189
jeweils 15.000 Euro.
190
Gründe:
191
Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 52 Abs. 1 GKG unter Orientierung an Ziff. 34.2 bis 34.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013.

Wie ich dir auch schon aus meiner Antwort mit geteilt habe, jeder kann in unserem Rechtsstaat die gültigen Rechtsmittel ausnutzen. Nur und da lasse ich mich auch von dir nicht stören, sind Leute, die vor Gerichten gescheitert sind, ein Planfeststellungsverfahren nicht akzeptieren können, eben Streithansel. Und ich bin mir da sicher, es sind die gleichen Leute, wie beim letzten Verfahren. Daher meine Meinung.

Ist ja nicht das erste Verfahren das gescheitert ist. Gab ja schon mal ne ordentliche Niederlage. Aber gut. Chapeau! Dank dir wissen wir ja jetzt, es geht noch um die Nachtflugregelung. Wurde so ja bis jetzt nicht in PM´s veröffentlich.

Spiderman Offline

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Beiträge: 150

11.02.2016 22:00
#53 RE: Beginn der Gerichtsverhandlung Zitat · Antworten

Zitat von Leise im Beitrag #52
Dann Antworte ich mal aus der Urteilsbegründung:

Mit solchen Zitaten ist es wie mit Fremdwörtern: Man sollte wissen, was sie bedeuten. Was genau hast du an meiner Erklärung im letzen Posting nicht verstanden?

Zitat von Leise im Beitrag #52
Wie ich dir auch schon aus meiner Antwort mit geteilt habe, jeder kann in unserem Rechtsstaat die gültigen Rechtsmittel ausnutzen. Nur und da lasse ich mich auch von dir nicht stören, sind Leute, die vor Gerichten gescheitert sind, ein Planfeststellungsverfahren nicht akzeptieren können, eben Streithansel.


Von einer der beiden Aussagen solltest du dich verabschieden, die widersprechen sich völlig. Weder Gerichtsurteile noch Planfeststellungsverfahren o.ä. sind von höheren Mächten geschaffen worden. Oder was glaubst du, warum es ausdrücklich die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen? Mich würde ja deine Reaktion interessieren, falls der Airport in irgendeinem Teilbereich vom Gericht einen Dämpfer verpasst bekommen hätte und dagegen vorgegangen wäre. Wären das dann auch Streithanseln? Wohl kaum.

Leise Offline

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Beiträge: 175

11.02.2016 23:33
#54 RE: Beginn der Gerichtsverhandlung Zitat · Antworten

Ok mit Fachwissen ist es wie mit Fremdwissen. Ich hab jetzt x-mal gesagt es gibt einen Streitwert plus einen Wert-x der zu den Kosten dazu kommt.

Zitat von Leise im Beitrag #52
D1

Wie ich dir auch schon aus meiner Antwort mit geteilt habe, jeder kann in unserem Rechtsstaat die gültigen Rechtsmittel ausnutzen. Nur und da lasse ich mich auch von dir nicht stören, sind Leute, die vor Gerichten gescheitert sind, ein Planfeststellungsverfahren nicht akzeptieren können, eben Streithansel. Und ich bin mir da sicher, es sind die gleichen Leute, wie beim letzten Verfahren. Daher meine Meinung.
.

Zitat von Spiderman im Beitrag #53
Zitat von Leise im Beitrag #52
Dann Antworte ich mal aus der Urteilsbegründung:

Mit solchen Zitaten ist es wie mit Fremdwörtern: Man sollte wissen, was sie bedeuten. Was genau hast du an meiner Erklärung im letzen Posting nicht verstanden?

Zitat von Leise im Beitrag #52
Wie ich dir auch schon aus meiner Antwort mit geteilt habe, jeder kann in unserem Rechtsstaat die gültigen Rechtsmittel ausnutzen. Nur und da lasse ich mich auch von dir nicht stören, sind Leute, die vor Gerichten gescheitert sind, ein Planfeststellungsverfahren nicht akzeptieren können, eben Streithansel.


Von einer der beiden Aussagen solltest du dich verabschieden, die widersprechen sich völlig. Weder Gerichtsurteile noch Planfeststellungsverfahren o.ä. sind von höheren Mächten geschaffen worden. Oder was glaubst du, warum es ausdrücklich die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen? Mich würde ja deine Reaktion interessieren, falls der Airport in irgendeinem Teilbereich vom Gericht einen Dämpfer verpasst bekommen hätte und dagegen vorgegangen wäre. Wären das dann auch Streithanseln? Wohl kaum.



Der einzige Teil der beim Planfeststellungsbeschluss beanstandet wurde, waren die Nachtflugzeiten. Bis vor ein paar Monaten wurde von dir alles abgelehnt. Diese wurden eben auch im dem Fall kassiert. Es gilt ein Entscheid für Homebase Airlines. Das wird jetzt auch wieder nicht akzeptiert. Dann bitte mach weiter. Das BGH wird urteilen, aber nicht in deinem Sinne.

Spiderman Offline

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Beiträge: 150

12.02.2016 23:24
#55 RE: Beginn der Gerichtsverhandlung Zitat · Antworten

Zitat von Leise im Beitrag #54
Ich hab jetzt x-mal gesagt es gibt einen Streitwert plus einen Wert-x der zu den Kosten dazu kommt.

Was auch immer du unter „x-mal“ verstehst: Deine Aussage ist und bleibt falsch, egal wie oft du sie wiederholst.

Zitat von Leise im Beitrag #54
Diese wurden eben auch im dem Fall kassiert.

Wie so oft schmeisst du einiges durcheinander. Kassiert wurde gar nichts. Wäre das der Fall gewesen, wäre die Nachtflugregelung zur erneuten Entscheidung an das Luftamt zurückverwiesen worden. So aber wurde sie durchgewunken, und ich wage zu behaupten, dass das auch der Fall gewesen wäre, wenn das Luftamt in vollem Umfang den Nachtflugwünschen des Airports entsprochen hätte. Hoffentlich kommt jetzt nicht „x-mal“ die Behauptung, dass die Nachtflugregelung eben doch kassiert wurde...

Zitat von Leise im Beitrag #54
Dann bitte mach weiter.

Womit soll ich weitermachen?

Zitat von Leise im Beitrag #54
Das BGH wird urteilen,...

Soweit sind wir noch lange nicht.

Zitat von Leise im Beitrag #54
...aber nicht in deinem Sinne.

Dann ist doch alles gut. Warum regst du dich so auf?

Silenzio Offline

Mitglied

Beiträge: 211

20.02.2016 17:43
#56 RE: Beginn der Gerichtsverhandlung Zitat · Antworten

Eine Sache verstehe ich immer noch nicht: Warum steht sowohl im Planfeststellungsbeschluss, als auch im Gerichtsurteil folgender Satz: "Die Start- und Landebahn hat eine Länge von insgesamt 2.981 m und eine Breite von 30 m."

Ursprünglich war die Start-/Landebahn nur auf einer Länge von 2.400 m genehmigt und die 300 m auf beiden Seiten dienten als Sicherheitsflächen.

Wann und wie wurde die Verlängerung auf 2.981 m genehmigt?
Wäre dazu nicht auch ein Planfeststellungsverfahren nötig gewesen?
Durch die Verlängerung können lautere, schwerere und größere Flugzeuge starten und landen, was eine deutliche Kapazitätserweiterung des Flugplatzes zur Folge hat.

Alle Argumente, die für die Verbreiterung von 30 m auf 45 m vorgebracht werden, zählen für die Verlängerung nicht. Wäre es nicht ein besserer Ansatzpunkt gewesen gegen die Verlängerung der Bahn und nicht gegen die Verbreiterung zu klagen?

Leise Offline

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Beiträge: 175

23.02.2016 23:29
#57 RE: Beginn der Gerichtsverhandlung Zitat · Antworten

Hätte, hätte, Fahradkette.....

Eine Antwort findet sich im Planfeststellungsbeschluss.

3.1.1 Technische Eignung, Dimensionierung, Funktionalität der baulichen
Änderungen
3.1.1.1 Start und Landebahn
3.1.1.1.1 Verfügbare Start- und Landebahnlängen
Gem. der luftrechtlichen Änderungsgenehmigung vom 09.07.2004 (dort A. I. 2.4) verfügt
der Verkehrsflughafen Memmingen über eine 2.981 m lange Start- und Landebahn in der
Ausrichtung 06/24, die aus der militärischen Vornutzung unverändert übernommen wurde.
Die verfügbaren Start- und Landebahnlängen innerhalb dieser Gesamtlänge ergeben sich
aus A. I. 2.4 i. V. m. dem Anhang der Änderungsgenehmigung.
Mit diesem Planfeststellungsbeschluss bleibt die in der Änderungsgenehmigung festgesetzte
Bahnlänge von 2.981 m unverändert. Auch die konkrete Lage der Schwellen bleibt
- 167 -
bestehen. Insoweit ergibt sich keine neu zu bewertende Hindernissituation in den An- und
Abflugflächen. Allerdings werden die verfügbaren Start- und Landbahnlängen zur besseren
flugbetrieblichen Nutzbarkeit dieser Bahn angepasst. Gegenwärtig erfolgt der Start an
den Schwellen; die zwischen dem jeweiligen Bahnanfang und den Schwellen liegenden
Flächen dürfen nur zum Rollen genutzt werden. Nunmehr werden die bisher als Stoppflächen
genutzten Bereiche in den verfügbaren Teil der Start- und Landebahn einbezogen.
Die verfügbaren Landestrecken erstrecken sich künftig von der Schwelle bis zum jeweiligen
Bahnende. Damit steht den Flugzeugen für den Start und für die Landung eine längere
verfügbaren Start- und Landestrecke zur Verfügung. Die jeweiligen Längen resultieren
aus der physischen Situation der Bahn und den Bestimmungen aus International Civil
Organisation (ICAO) Annex 14, Band 2. Mit der Erweiterung der verfügbaren Längen sind
keine baulichen Maßnahmen verbunden.
Der Ausbauzustand der bisherigen Stoppflächen entspricht dem der bisherigen Start- und
Landebahn und bedarf daher grundsätzlich keiner weitergehenden baulichen Änderung.
Mit den größeren verfügbaren Start- und Landebahnlängen können Luftfahrzeuge mit
einem höheren Auslastungsfaktor bzw. bei einem breiterem Witterungsspektrum operieren.
Mit dieser Modifizierung der betrieblichen Nutzbarkeit der bestehenden Start- und
Landebahn ist keine Kapazitätsweiterung infolge baulicher Veränderung der Flughafenanlagen
verbunden. Flugbetrieblich ist der Flughafen bereits für einen Betrieb nach ICAO
Code 4 D zugelassen
(vgl. A. I. 1. der Änderungsgenehmigung). Insbesondere bei bestimmten
flugbetrieblichen Situationen im Sommer-Charterverkehr (beispielsweise bei
hohen Temperaturen, ausgebuchten Sitzplätzen, hohen Zuladungen) – auch unter Berücksichtigung
der besonderen Höhenlage des Flughafens – konnten Flugzeuge bisher
teilweise nur mit eingeschränkter Zuladung – und damit wirtschaftlich suboptimalen Bedingungen,
vor allem im Low-Cost-Verkehr – operieren.
Die nunmehr verfügbaren Längen sind wie folgt (vgl. S. 14 des Erläuterungsberichts der
PROJECT:airport GmbH – nachfolgend: Erläuterungsbericht –, Anlage I.4 in Ordner I von
III der Antragsunterlagen):
Start-/Landerichtung 06 (Längenangaben in m)
Verfügbare Startrollstrecke Take Off Run Available (TORA) 2.981
Verfügbare Startstrecke Take Off Distance Available (TODA) 3.041
Verfügbare Startabbruchstrecke Accelerate Stop Distance Available (ASDA) 2.981
Verfügbare Landestrecke Landing Distance Available (LDA) 2.676
- 168 -
Start-/Landerichtung 24 (Längenangabe in m)
3.1.1.1.2 Breite der Bahn
Gem. der luftrechtlichen Änderungsgenehmigung vom 09.07.2004 (dort A. I. 2.4) beträgt
die Breite der Start- und Landebahn gegenwärtig 30 m zuzüglich 15 m beidseitig befestigter
Schultern. Nach ICAO Annex 14 (Nr. 3.1.10) sollte jedoch die Breite einer Start- und
Landebahn für einen Flughafen der Zulassung 4 D (vgl. A. I. 1 der Änderungsgenehmigung)
45 m betragen; bei einem Flughafen nach Code D sollten die Schultern gemeinsam
mit der Start- und Landebahn eine Breite von mindestens 60 m aufweisen (ICAO Annex
14 3.2.3).
Die aktuelle Bahnbreite erfüllte damit nicht die ICAO-Vorgaben, so dass vor
Erlass der Änderungsgenehmigung hierfür eine Ausnahmegenehmigung beim BMVBS
eingeholt wurde, mit welcher diese Abweichung vorübergehend zugelassen wurde (vgl. C.
VI. 4.4.1, S. 128, der Änderungsgenehmigung).
Daher ist mindestens eine 45 m breite Start- und Landebahn vorzuhalten. Bisher genügte
mit Blick auf die befestigten Schulterbereiche und den regelmäßigen Verkehr von 3 CFlugzeugen
die vorgehaltene und genehmigte Breite von 30 m. Die Start- und Landebahn
wurde dementsprechend markiert und befeuert. Allerdings forderte das Luftamt von der
Allgäu Airport GmbH & Co. KG bereits 2008 die ehestmögliche Anpassung an die ICAOStandards.
Mit Verbreiterung der Bahn wird die bisherige Breite der Landebahnschultern
von 15 m auf 7,5 m reduziert (vgl. Erläuterungsbericht, S. 14 und Plan Flugbetriebsflächen
Plan-Nr. 1.4 der Anlage I.4 in Ordner I von III der Antragsunterlagen). Damit ergibt
sich nach wie vor eine Gesamtbreite der Start- und Landebahn einschließlich Schultern
von 60 m, d. h. eine Erweiterung des versiegelten Bereichs ist mit der Verbreiterung der
Start- und Landebahn – gegen eine Reduzierung der Schulterbreiten – nicht verbunden.
Mit der Maßnahme wird der Standard des Flughafens an die ICAO-Vorgaben angepasst –
dies vor dem Hintergrund der gestiegenen Nachfragen nach Luftverkehrsleistungen am
Verkehrsflughafen Memmingen, die in dieser Größenordnung und zeitlichen Entwicklung
bei Erlass der Änderungsgenehmigung so nicht prognostiziert wurde.
Verfügbare Startrollstrecke Take Off Run Available (TORA) 2.981
Verfügbare Startstrecke Take Off Distance Available (TODA) 3.041
Verfügbare Startabbruchstrecke Accelerate Stop Distance Available (ASDA) 2.981
Verfügbare Landestrecke Landing Distance Available (LDA) 2.706
- 169 -

Silenzio Offline

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Beiträge: 211

28.02.2016 20:40
#58 RE: Beginn der Gerichtsverhandlung Zitat · Antworten

Auf mich macht das den Eindruck einer Rechtsverdreherei. Zuerst heißt es die Verlängerung "der bestehenden Start- und Landebahn ist keine Kapazitätserweiterung", dann wird aber davon gesprochen, dass auf der kürzeren Start- und Landebahn "Flugzeuge ... nur mit eingeschränkter Zuladung ... operieren" d.h. de Facto bedeutete die Verlängerung doch eine Kapazitätserweiterung.

Was Du mir trotz Deines scheinbar umfangreichen Wissen nicht beantwortet hast:
- Warum wurde die Start- und Landebahn ursprünglich nur mit einer Länge von 2.400 m genehmigt, wenn doch die Situation so eindeutig ist?
- Wer und was hat die Änderung veranlasst?
- Wann wurde die Bahnlänge von 2.981 m genehmigt? Das muss ja bereits vor dem Planfeststellungsverfahren auf dem kleinen Dienstweg passiert sein.
- Warum wurde die Öffentlichkeit nicht informiert, obwohl sonst jede Nebensächlichkeit am Allgäu Airport von den Medien breitgetreten wird?

Leise Offline

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Beiträge: 175

28.02.2016 22:47
#59 RE: Beginn der Gerichtsverhandlung Zitat · Antworten

Vielleicht kann sich ja die BI mal dem Thema annehmen.

http://www.all-in.de/nachrichten/lokales...rt26090,2206431

Kritikpunkte könnten sein: Klima Killer Klinikum Memmingen, Absturzgefahr, Rund um die Uhr Landungen, [...].....

Herr B. sammeln Sie ihre Truppen. Klagen, BI´s gründen, .....

@Silenzio

Das Thema ist durch. Deine Fragen kannst du im Planfeststellungsbeschluss nachlesen bzw. hab ich dir im vorigen Post versucht nahe zu bringen.


Editiert von Forumbetreuer.

Spiderman Offline

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Beiträge: 150

02.03.2016 20:36
#60 RE: Beginn der Gerichtsverhandlung Zitat · Antworten

Zitat von Leise im Beitrag #59
Vielleicht kann sich ja die BI mal dem Thema annehmen.
http://www.all-in.de/nachrichten/lokales...rt26090,2206431
Kritikpunkte könnten sein: Klima Killer Klinikum Memmingen, Absturzgefahr, Rund um die Uhr Landungen, [...].....
Herr B. sammeln Sie ihre Truppen. Klagen, BI´s gründen, .....


Dein BI-Wahn nimmt besorgniserregende Ausmaße an...

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