Nach einer Verschiebung wurde der Beginn der Gerichtsverhandlung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zur Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß auf den 27.5. festgesetzt. Als weitere Verhandlungstage wurden der 28.5., 2.6. und 26.6. bestimmt.
Binnen drei Wochen mußte auf das seit mehreren Monaten vorliegende Gutachten zur "Qualitätssicherung" der Intraplan-Prognose zur Entwicklung des Allgäu Airport reagiert werden. Das gelang unter hohem Einsatz des Vorstandes. Zudem haben wir selbst erneut einen Gutachter hinzugezogen.
Möglichst viele interessierte Zuschauer beim Prozess wären sehr wünschenswert. Am 27.5. bieten wir Mitgliedern die Möglichkeit, in einem von uns bereitgestellten Bus nach München zu fahren. Sie können sich bis zum 22.5. per E-Mail unter bus@bgfl.de anmelden. Abfahrt ist um 7.00 Uhr, der Abfahrtsort steht noch nicht endgültig fest und wird in der Bestätigungsmail genannt. Der Unkostenbeitrag beträgt 10 €. Sollte die Nachfrage größer sein als die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze, wird das Los entscheiden. Wichtig: Bitte teilen Sie uns in Ihrer Anmeldung unbedingt Ihre Telefon- oder besser noch Handynummer mit, damit wir uns bei Bedarf kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen können. Zur Ihrer Information möchten wir Ihnen noch mitteilen, daß sich auch ein Team des Bayerischen Rundfunks an Bord des Busses befinden wird.
Der Vorstand und weitere Mitglieder waren sehr aktiv bei der Vorbereitung des Gerichtstermins. Meine große Anerkennung für die Mühe und vielen Dank für die geleistete Arbeit!
Ich hoffe auf eine faire Verhandlung, denn vom Planfeststellungsverfahren und von der öffentlichen Anhörung war ich enttäuscht. Ich war beim Anhörungstermin in der Festhalle Ungerhausen anwesend und hatte den Eindruck, dass das Luftamt Süd die Einwendungen nicht richtig ernst nimmt.
Nachtflüge wurden z.B. damit begründet, dass es Fluggäste gibt, die gerne möglichst spät vom Urlaub zurückfliegen wollen, damit sie noch möglichst viel Zeit am Urlaubsort verbringen können. Es kann durchaus sein, dass sich einzelne Fluggäste bei Umfragen so äußern, aber das als Argument zu nehmen ist etwa genauso sinnvoll, wie wenn man Raser fragt, ob sie durch die Innenstadt gern mit mehr als 50 km/h fahren möchten.
Noch ein paar sachliche Argumente: - Bei Buchung eines Urlaubs spielen die Flugzeiten nur eine untergeordnete Rolle, weil man sie beim Buchungsvorgang erst ganz zum Schluss erfährt und auch nicht danach selektieren kann. Bei der Auswahl eines Urlaubs spielen Urlaubsort und Freizeitmöglichkeiten, Sterne, Lage und Bewertung des Hotels und natürlich der Preis eine viel größere Rolle. - Aus dem Hotel muss man in der Regel um 10 Uhr, spätestens aber um 12 Uhr aus-checken, so dass der letzte Urlaubstag sowieso nicht mehr voll genutzt werden kann, da man weder duschen, noch sich umziehen kann. - Fluggesellschaften fliegen zum Urlaubsort und zurück mit der selben Maschine. Wenn man also am ersten Urlaubstag früh hin fliegt, dann fliegt man auch am letzten Urlaubstag früh zurück; oder anders herum, wenn man am ersten Urlaubstag spät hin fliegt, dann fliegt man auch am letzten Urlaubstag spät zurück. Man hat also entweder einen längeren ersten und einen kürzeren letzten Urlaubstag oder einen kürzeren ersten und einen längeren letzten Urlaubstag. - Passagiere von Billigfluglinien sind sehr leidensfähig, was Flugzeiten anbelangt, Hauptsache der Preis ist niedrig. Rückflüge um kurz nach 6 Uhr morgens von einem Provinzflugplatz im Ausland sind bei Ryanair durchaus üblich und werden trotzdem gebucht.
Auch wenn der Vorstand sicherlich fleißig war, ist es lediglich das Befriedigen einiger persönlicher Eitelkeiten weil man gegen den Airport ist und den Ökogutmenschen spielen will.
Schließlich will man ja selbst fliegen, hält nur nicht von hier. Voll pharisäerhaft.
Einzig und allein die finanzielle Situation wird meine Erachtens das Ende der Fliegerei bedeuten.
Ist jetzt nur meine Meinung.
Der Allgäu Airport dient nur dazu, damit sich geltungssüchtige Regionalfürsten aus Politik und Wirtschaft ein Denkmal setzen.
Zum möglichen Ende des Flugplatzes nur durch die finanzielle Situation muss ich Dir leider recht geben. Klimaschutz, Lärmschutz, Umweltschutz und sparsamer Umgang mit Steuergeldern spielen leider in gewissen Kreisen keine Rolle, wenn es um das eigenen Ego geht.
Zitat Was können wir auf der Verhandlung im Optimalfall erreichen?
Antwort:
Zitat Auch wenn der Vorstand sicherlich fleißig war, ist es lediglich das Befriedigen einiger persönlicher Eitelkeiten weil man gegen den Airport ist und den Ökogutmenschen spielen will. Schließlich will man ja selbst fliegen, hält nur nicht von hier. Voll pharisäerhaft. Einzig und allein die finanzielle Situation wird meine Erachtens das Ende der Fliegerei bedeuten. Ist jetzt nur meine Meinung.
Bin mal gespannt, was hier aus meinem Beitrag alles gelöscht wird. War an anderen Stellen hier im Forum nicht anderst. Was nicht sein darf, darf nicht sein.
@Leise: Es sollte sich herumgesprochen haben, daß Vollzitate tabu sind. Interessant finde ich übrigens, daß Du vor lauter Besessenheit, den pösen Gegnern eins reinwürgen zu wollen, gar nicht bemerkt hast, daß der Artikel aus dem Kurier alles andere als schmeichelhaft für den Flughafen ist. Seitdem sind zwei Jahre vergangen, geändert hat sich nichts. Vor allem der letzte Satz "Es müsse von den Gesellschaftern immer wieder Geld nachgeschoben werden, um eine Insolvenz abzuwenden" ist aktueller denn je.
Nein mir ist das nicht entgangen. Da der Airport ein GmbH ist, sind ja wohl auch die Gesellschafter zuständig für die Finanzen. Und die werden auch in Zukunft wohl noch Geld nachschießen. Mir ging es um die nicht haltbare Rhetorik der Ex-Vorsitzenden. Aber ab dem 27.05.2015 wird wirklich verhandelt.
Wurde bei der Prognose der Passagierzahlen eigentlich berücksichtigt, dass ab 2016 die Ausländermaut gilt und somit Fluggäste aus Österreich oder der Schweiz, die über A7 oder A96 kommen zusätzlich bezahlen müssen? Das dürfte die Nachfrage reduzieren, weil fliegen ab Memmingen preislich unattraktiver wird.
Ich verstehe nicht, warum die Verlängerung der Startbahn von 2400 auf 3000 Meter keine Thema mehr ist. Wenn der Richter argumentiert die Verbreiterung von 30 auf 45 Metern diene nur der Sicherheit und kann deshalb genehmigt werden, dann müsste er aus den gleichen Gründen die Verlängerung ablehnen, weil dadurch die Sicherheit reduziert wird. Durch die Verlängerung der Bahn entfallen die jeweils 300 Meter langen Sicherheitsbereiche auf beiden Seiten. Wäre doch ein Kompromiss: Die Verbreiterung auf 45 Meter wird genehmigt und die Verlängerung auf 3000 Meter wird nicht genehmigt. Damit hätte der Flugplatz Memmingen mit 2400 x 45 Meter die gleiche Bahngröße wie der Flugplatz Friedrichshafen und viele andere Regionalflugplätze und keinen Nachteil mehr.
Eine Start- und Landebahn End-Sicherheitsfläche (RESA: Runway End Safety Area) muss sich an jedem Ende des Streifens der Start- und Landebahn befinden und eine Länge von mindestens 90 m haben.
Ich muss Dich korrigieren. Die RESA werden im Westen 90 m Länge haben, im Osten 165 m Länge. Die Flächen sind bereits innerhalb des Zaunes. Die diesbezüglichen Minima sind damit mehr als nur erfüllt.
Von einer geringeren Sicherheit durch die Verlegung der Schwellen kann mithin nicht gesprochen werden.
Eine solche Argumentation entbehrt jeglicher luftfahrttechnischer Grundlage. Das wird vor Gericht keinerlei Wirkung zeigen.
Jetzt verstehe ich jedoch die Argumentation nicht, warum die Bahn dadurch "unsicherer" werden soll. Gegenüber
einem Start vom tatsächlichen Bahnanfang, wie es mittels Backtracking vom Rollweg W aus auch jetzt schon praktiziert
wird, gibt es ja keinen Unterschied.